Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sonetik Schweiz AG

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Bereich der eigenen Medizinprodukte in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung und für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Sonetik Schweiz AG und ihren Kunden.

1.2. Verkaufsaktivitäten von Eigenprodukten der Sonetik Schweiz AG zwischen Sonetik Schweiz AG und einem Händler sind daher Gegenstand dieser AGB, ungeachtet von ortsüblichen Vorschriften.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von uns abweichende Bedingungen des Händlers werden nicht anerkannt, es sei denn, Sonetik Schweiz AG hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt und/oder sind in einer separaten Vereinbarung durch den Händler und Sonetik Schweiz AG in beidseitigem Einverständnis unterzeichnet worden.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Die Darstellung des Sortiments von Sonetik Schweiz AG auf Internet-Seiten oder Präsentationen stellt kein Angebot dar. Sie ist freibleibend und unverbindlich.

2.2. Die durch Sonetik Schweiz AG veröffentlichten Preise sind den jeweils aktuellen Preisblättern zu entnehmen und gelten für die entsprechend bezeichnete Periode (Jahr...). Preislisten oder andere Darstellungen der Produkte alleine stellen keine rechtlich bindende Offerte dar. Preisanpassungen bleiben vorbehalten. Bei Unklarheit unterbreitet Ihnen Sonetik Schweiz AG auf Anfrage gerne eine schriftliche Offerte.

2.3. Indem Sie eine schriftliche Bestellung an Sonetik Schweiz AG absenden, stellen Sie den Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Sonetik Schweiz AG. Mit einer schriftlichen Bestellung akzeptiert der Händler die Verkaufsofferte der Sonetik Schweiz AG.

2.4. Jede Bestellung muss in schriftlicher Form an Sonetik Schweiz AG gerichtet werden. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Sonetik Schweiz AG Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) explizit akzeptiert hat.

2.5. Bestätigte Bestellungen können nicht ohne entsprechende Einwilligung von Sonetik Schweiz AG storniert werden. Sonetik Schweiz AG behält sich das Recht vor, Bestellungen zu akzeptieren oder abzulehnen.

 

3. Preise

3.1. Alle Preise sind ausnahmslos Nettopreise und beziehen sich auf eine Lieferung ab Werk (gemäss Incoterms 2010, DDP ausgenommen Mehrwertsteuer und Verzollung). Sie verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und gelten für den in der Offerte erwähnten Zeitraum. Darüber hinaus sind sie freibleibend und unverbindlich. Alle weiteren Kosten wie Transport, Verpackung, usw. können dem jeweiligen Angebot entnommen werden.

3.2. Sonetik Schweiz AG behält sich das Recht vor, Preise wegen drastischen Kostensteigerungen (Lohn, Material, Werkzeuge...), welche zwischen der Auftragsbestätigung und der Auslieferung erfolgen, mit entsprechender Begründung anzupassen.

3.3. Für erteilte Aufträge mit Lieferadressen ausserhalb der Schweiz sind die Lieferpreise und Sendepauschalen landesspezifisch zu betrachten. Bitte kontaktieren Sie Sonetik Schweiz AG für weitere Informationen.

 

4. Lieferfristen und Kosten

4.1. Sonetik Schweiz AG liefert die bestellte Ware an die vom Händler zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Lieferung kann auch in Teillieferungen erfolgen, sofern diese dem Händler zumutbar sind. Sollten Teillieferungen auf Wunsch der Sonetik Schweiz AG durchgeführt werden, übernimmt Sonetik Schweiz AG die daraus entstehenden Mehrkosten.

4.2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (Übermittlung der Auftragsbestätigung an den Händler), der Verfügbarkeit aller notwendigen Formalitäten, Akontozahlungen gemäss Auftragsbestätigung und Klärung aller technischen Details. Die Lieferfrist kann durch verspätete oder unvollständige Lieferung von benötigten Angaben oder Material und / oder durch Einwirken höherer Gewalt verlängert werden.

4.3. Die Waren werden innerhalb der angegebenen Lieferfristen gemäss Auftragsbestätigung zugestellt. Ausnahmen, die Sonetik Schweiz AG nicht selbst verantworten können, oder die in der Natur des Händlers begründet sind, sind davon ausgenommen. Ohne ausdrückliche, schriftliche, gegenteilige Vereinbarung gibt eine verspätete Lieferung kein Anrecht zum Widerruf einer Bestellung oder irgendeiner Entschädigung. Sonetik Schweiz AG lehnt jegliche Haftung für Schäden infolge verspäteter Lieferung ab.

4.4. Nutzen und Risiko geht auf den Händler über, sobald die Ware beim Händler eintrifft (gemäss Incoterms 2010, DDP ausgenommen Mehrwertsteuer und Verzollung).

4.5. Es wird angenommen, dass der Käufer die Ware in gutem Zustand erhalten hat. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zuhanden des Verursachers gemeldet werden, anderfalls entfallen jegliche rechtlichen Ansprüche auf Ersatz oder Entschädigung.

 

5. Eigentum

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Sonetik Schweiz AG. Diese ist berechtigt, auf Kosten des Käufers die Eintragung im Register der Eigentumsvorbehalte zu veranlassen, sofern sie ihre Forderung als gefährdet erachtet. Versäumte Zahlungsfristen können dazu führen, dass die Ware durch Sonetik Schweiz AG zurück gefordert wird.

 

6. Qualitätssicherung und Aufzeichnung

6.1. Qualitätssicherung: Sonetik Schweiz AG arbeitet nach den Vorschriften der ISO 13485. Dabei werden gemäss den internen Prüfanweisungen Kontrollen durchgeführt und protokolliert.

6.2. Die Medizinprodukte der Sonetik Schweiz AG müssen gemäss MDD 93/42/EWG und MDR 2017/745 aktiv auf dem Markt überwacht werden. Die Sonetik Schweiz AG wird deshalb mit Händlern, welche von ihr Medizinprodukte bezogen haben, in Kontakt treten, um das benötigte Feedback zur Leistung des jeweiligen Medizinproduktes abzuholen. Sie leisten damit einen aktiven Beitrag zur Qualitätssicherung unserer Produkte auf dem Markt.

6.3. Im Falle einer Situation, wo ein Endkunde von Sonetik-Produkten einen physischen Schaden von dem Gebrauch von den Sonetik-Produkten erlitten hat, muss der  Händler unverzüglich und spätestens innerhalb von 48 Stunden Sonetik Schweiz AG kontaktieren.

 

7. Zahlungskonditionen

7.1. Die Rechnung wird mit der Auslieferung der Ware durch Sonetik Schweiz AG ausgestellt und ist netto, ohne jeglichen Abzug, zur Zahlung gemäss der vereinbarten Zahlungsfrist fällig. Ist in der Offerte oder dem Liefervertrag keine Zahlungsfrist vereinbart, ist die Rechnung innerhalb 20 Tage zur Zahlung fällig.

7.2. Sonetik Schweiz AG behält sich das Recht vor, für Händler, welche bei früheren Geschäften die AGB der Firma Sonetik Schweiz AG nicht respektierten, eine Bar-, Voraus-, oder Akontozahlung zu verlangen. Die Akontozahlung wird vom Rechnungsbetrag abgezogen. Eine allfällige Einforderung einer Akontozahlung autorisiert den Händler nicht vom Vertrag zurück zu treten.

7.3. Ganz oder teilweise unbezahlte Rechnungen, welche nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist ausstehend sind, führen automatisch und ohne weitere Mahnungen, direkt zu einem Verzugszins von 5% des geschuldeten Betrags, zuzüglich aller mit dem Verzug kausal zusammenhängender Kosten. Ausbleibende Bezahlung einer Rechnung führt zur sofortigen Fälligkeit weiterer ausstehender Rechnungen. In diesem Fall behält sich Sonetik Schweiz AG das Recht vor, weitere laufende Bestellungen zu stornieren.

 

8. Garantie

8.1. Sonetik Schweiz AG gewährt auf ihre Produkte eine Qualitätsgarantie von 2 Jahren ab dem Datum des Verkaufs. Als Verkaufsdatum gilt jeder Verkauf vom Händler an Endkunden. Die Garantiefrist erlischt in jedem Fall fünf Jahre nach dem Rechnungsdatum der Bestellung vom Händler bei Sonetik Schweiz AG. Wird ein Produkt an einen weiteren Händler weiterverkauft (Zweithand), so erlischt die Garantiefrist. Das Produkt ist als solches zu deklarieren.

8.2. Die Garantie deckt nur Material- und Fabrikationsfehler. Normale Abnutzung und Verschleiss von Teilen, Schäden durch fehlerhafte Bedienung oder Behandlung, Vernachlässigung, unsachgemässer Gebrauch oder Lagerung oder irgendwelche andere Gründe, für welche Sonetik Schweiz AG nicht verantwortlich gemacht werden kann, sind vom Umfang der Garantie ausgeschlossen.

8.3. Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Während der Garantiedauer zum Vorschein kommende Mängel sind sofort nach deren Feststellung zu melden.

8.4. Mängel werden von der Sonetik Schweiz AG im Rahmen der Garantie kostenlos behoben, wenn sie es nicht vorzieht, Ersatz durch mangelfreie Ware zu leisten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

9. Wartung

9.1. Wartung und Unterhalt der Produkte. Sonetik Schweiz AG Produkte benötigen in der Regel keinen speziellen Wartungs- und Unterhaltsaufwand. Sonetik Schweiz AG weist jedoch auf die produktspezifische Bedienungsanleitung hin, in welcher allfällige, produktspezifische Wartungs- und Unterhaltsarbeiten beschrieben sind.

 

10. Rücknahme und Rücksendungen

10.1. Es besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht. Bei ungebrauchter Ware, welche originalverpackt ist, entscheidet Sonetik Schweiz AG, ob sie die Ware zurücknehmen will oder nicht. Der Händler erhält auf seinem Händlerkonto eine Gutschrift, wenn die Ware originalverpackt und ungebraucht retourniert wird. Gebrauchte Ware wird generell nicht zurückgenommen.

 

11. Urheberrecht

11.1. Das Urheberrecht an den Produkten, Sonetik Schweiz AG, Internet-Seite und dessen Inhalten wie Texten und Grafiken, Produktdokumentationen (nicht abschliessende Aufzählung) liegt vollumfänglich bei der Sonetik Schweiz AG.

11.2. Es ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von der Sonetik Schweiz AG untersagt, Teile daraus zu kopieren, herunterzuladen oder anderweitig für eigene Zwecke einzusetzen. Des Weiteren weist Sonetik Schweiz AG darauf hin, dass die Produkte patent- und markengeschützt sind und das Nachbauen, Kopieren oder anderweitige Verwenden unserer Produkte inkl. deren Namensbezeichnungen strafrechtlich verfolgt werden wird.

 

12. Haftung

12.1. Die Haftung der Sonetik Schweiz AG beschränkt sich ausschliesslich auf den Ersatz der defekten Teile gemäss Paragraf 8. Schadenersatzansprüche des Käufers für Folgeschäden, die nicht an der gekauften Sache selbst entstehen, sind ausgeschlossen.

12.2. Der Händler hat kein Anrecht, Bestellungen oder noch ausstehende (Teil)-Lieferungen infolge hängiger Garantieleistungen zu stornieren. Beide Parteien verpflichten sich im Schaden- oder Reklamationsfall primär den direkten Kontakt zu suchen oder vor Anrufung eines Gerichts alle anderen Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

 

13. Rechtsprechung und anwendbares Recht

13.1. Im Falle eines Rechtstreites ist ausschliesslich das Handelsgericht Zürich zuständig. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen Schweizerischem Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen und dem Wiener-Kaufrecht.

13.2. Das Recht zur Verrechnung von Gegenansprüchen steht dem Händler nur zu, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden oder wir diese schriftlich bestätigt haben.

13.3. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken.